Veröffentlicht am

Welche Fördermittel wird es im Rahmen des GEG geben?

da Agency – Webdesign & SEO, Köln meldet:

Was ist Stand heute geplant?

Grundförderung: Es soll eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch von alten fossilen Heizungen gegen eine neue, klimafreundliche geben. Die gibt es allerdings nur für Eigennutzer.

Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent Bonus soll erhalten, wer die fossile Heizung vor 2028 austauscht. Ab 2028 soll der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent reduziert werden. Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizanlagen oder Nachtspeicheröfen, wenn diese mindestens 20 Jahre alte sind.

Einkommensabhängiger Bonus: weitere 30 Prozent Förderung sind möglich, wenn das zu versteuernde Haushaltsnettoeinkommen der selbstnutzenden Eigentümer unter 40.000 Euro pro Jahr liegt.

Mehrfamilienhäuser: Die erste Wohneinheit erhält maximal 30.000 Euro Förderung, jede weitere Wohnung 10.000 Euro. Ab Gebäuden mit 7 Wohneinheiten erhält die erste Wohnung maximal 30.000 Euro, jede weitere 3.000 Euro.

Vermietete Wohnungen Umlagefähigkeit: Werden für den Tausch der Heizung Fördermittel beansprucht, dürfen maximal 10 Prozent der Kosten umgelegt werden, wird die Heizung ohne staatlichen Zuschuss getauscht, sind es 8 Prozent. Die Miete darf sich aufgrund der Maßnahme um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Bei weiteren Sanierungen sind in Summe 3 Euro pro Quadratmeter zulässig.

Insgesamt dürfen sich die Fördermittel für den Heizungstausch auf maximal 70 Prozent der Kosten belaufen. Die maximal förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus und auf 21.000 Euro für die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus gedeckelt.

Effizienzmaßnahmen

Es sollen auch weiterhin Zuschüsse für energetische Effizienzmaßnahmen beantragt werden können. Die förderfähigen Kosten werden hier auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Es muss dazu ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen. Ansonsten liegt die Deckelung bei 30.000 Euro. Den kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan bleibt die Regierung den Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin schuldigt. Derzeit werden 80 Prozent der Kosten hierfür gefördert, er ist aber bei Mehrfamilienhäusern auf maximal 1.700 Euro gedeckelt, was bei großen Häusern oftmals nicht kostendeckend ist. Der VDIV hatte dies mehrfach angemahnt.

Vervierfachung des Subventionstopfes geplant

Die Regierung plant bis 2024 eine Vervierfachung der Subventionen für das Wohnungswesen, von 5,4 Milliarde Euro (2021) auf 22,3 Milliarden Euro (2024). Die Erhöhung hängt maßgeblich mit den geplanten Mitteln für die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zusammen. Die bestehende Ampel-Regierung hat die Mittel für die Förderungen für energetische Sanierungen in den letzten Jahren insgesamt deutlich erhöht.

Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/welche-foerdermittel-wird-es-im-rahmen-des-geg-geben/

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hintergrund-Infos zum GEG

Die wichtigsten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 sind:

  • Ab 2024 müssen laufende Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in regelmäßigen Abständen überprüft und optimiert werden, wozu auch der hydraulische Abgleich gehört.
  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Eigentum besitzende haben verschiedene Optionen, um die 65 % erneuerbare Energie zu erfüllen, darunter fallen Wärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie und bestimmte Arten von Gasheizungen. Für Bestandsgebäude gibt es zudem zusätzliche Optionen.
  • Bestehende Heizungen dürfen bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  • Bei Ausfall einer Heizung gelten Übergangsfristen, innerhalb derer auch Heizungen mit fossilen Brennstoffen eingesetzt werden können.

Wie genau es sich mit der Austauschpflicht für Anlagen älter als 30 Jahre verhält, findet man im § 72 des GEG

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten folgende Regelungen für Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind:

  • Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.
  • Für Gasheizungen und Ölheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, gilt die Austauschpflicht nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung.
  • Die Austauschpflicht gilt für Standardkessel und Konstanttemperaturkessel.

Gemäß § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten folgende Regelungen:

  1. Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
  2. Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
  3. Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
  4. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut oder in einem Gebäude nur aufgestellt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  5. Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Außerbetriebnahme einer mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung und der Einbau einer neuen nicht mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Wegweiser ins Internet gestellt, wo man sich mit wenigen Klicks einen Überblick verschaffen kann: BMWK – Das neue Heizungsgesetz ist auf dem Weg! (energiewechsel.de)

Als Immobilienbesitzer immer auf dem neusten Stand

Auf der Internetseite der Hausverwaltung Köln findet der Immobilienbesitzer immer die wichtigsten aktuellen Themen.

Hier ein kleiner Auszug:

Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer

Über die Hausverwaltung Köln

Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag. sowie nützliches Hintergrundwissen zu verwandten Themen wie Hebesatz, Weiterbildung , Grundstückspreis, Hauskostenabrechnung, Indexmiete, Kündigungsschreiben, Tiefgaragenstellplatz, Mietpreisspiegel, Staffelmiete, Zeitmietverträge sowie Wohngeld und Wohngeldanspruch.

Kontakt

Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Siegburger Str. 364
51105 Köln

Tel: 0221 / 8307747
Fax: 0221 / 835189

E-Mail: kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Web: https://www.hausverwaltung-koeln.com

Online Marketing & SEO Agentur – da Agency

Der Beitrag Welche Fördermittel wird es im Rahmen des GEG geben? erschien zuerst auf da Agency – Webdesign & SEO, Köln.

Veröffentlicht am

Asics Gel-Lyte V Concrete/Clay Grey US 7.5 EU 40.5 US 8 EU 41.5 US 8.5 EU 42 US 9 EU 42.5 US 9.5 EU 43.5 US 10 EU 44 US 10.5 EU 44.5 US 11 EU 45 US 11.5 EU 46 US 12 EU 46.7

€149.90
inkl. MwSt.
zzgl. Versandkosten


Laufschuhe Asics Gel Lyte V wurden zum esren Mal im Jahr 1993 präsentiert und jetzt erleben sie Ihrer Comeback. Dieser Schuh bietet, dank Gel®-System maximalen Komfort in urbanen Style. Die technologie reduziert die Stöße und Konstruktion aus hochwertigen Materialien macht ihn besonder beliebt unter Liebhabern von komfortablen und modernen Look.

Weiterlesen unter: https://www.freshoutthebox.de/products/asics-gel-lyte-v-concrete-clay-grey
Noch mehr Carhartt Workwear & Streetwear unter https://www.freshoutthebox.deOnline Sneaker Shop

Veröffentlicht am

Wertstoffhöfe Rhein-Berg und Lindlar-Leppe schließen Freitag früher

da Agency – Webdesign & SEO, Köln meldet:

Am Freitag, den 15.09.2023 schließen die Wertstoffhöfe Rhein-Berg und Lindlar-Leppe bereits ab 14.00 Uhr wegen einer betriebsinternen Veranstaltung.

Link zur Originalmeldung: https://www.reloga.de/unternehmen/aktuelles/2023-09-11-schliessung-der-wertstoffhoefe-rhein-berg-und-lindlar-leppe-am-freitag-15092023-ab-1400-uhr-154.html

Kommunale Wertstoffhöfe

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband hat im Rheinisch Bergischen und Oberbergischen Kreis ein Netz von kommunalen Wertstoffhöfen und Annahmestellen für private Haushalte und das Gewerbe errichtet. Diese sind eine flexible Ergänzung zu den regelmäßigen Abfuhren in den Städten und Gemeinden. Sie garantieren die umweltschonende Entsorgung und leisten substanzielle Beiträge zur Gewinnung erneuerbarer Rohstoffe und Energie sowie zur Substituierung fossiler Energieträger.

Die Wertstoffhöfe in Ihrer Nähe:

Wertstoffhof Burscheid-Hilgen

Heide 39
51399 Burscheid


Wertstoffhof Burscheid-Heiligeneiche

Am Mühlenweg
51399 Burscheid


Wertstoffhof Leichlingen-Bremsen

Walter-Frese-Straße 8
Gewerbegebiet Bremsen
42799 Leichlingen


Wertstoffhof Oberberg-Nord

An der Schlossfabrik 32
42499 Hückeswagen


Wertstoffhof Oberberg Mitte

Dörspestr. 22
51702 Bergneustadt


Wertstoffhof Oberberg-Süd

Im Langenbacher Siefen 10
51545 Waldbröl


Wertstoffhof Rhein-Berg

Overather Str. 120
51429 Bergisch Gladbach


Wertstoffhof Wermelskirchen

Albert-Einstein-Str. 28
42929 Wermelskirchen


Wertstoffhof Lindlar-Leppe

Am Berkebach
51789 Lindlar


 

Über die Reloga GmbH

Mit rund 52 Millionen Euro Umsatz ist die RELOGA-Gruppe ein etablierter regionaler Entsorger im Bereich Abfallentsorgung und Vermietung von Containern. Aus einem Abfallvolumen von jährlich rund 1,2 Millionen Tonnen gewinnt die RELOGA wichtige Wertstoffe zurück. Die Reloga hat mehrere Standorte von denen aus der Containerdienst das Gebiet rund um KölnLeverkusen und Bergischen Land (u.A. RadevormwaldWermelskirchen,  OverathLindlarKürtenWipperfürth) bedient und mehrere Wertstoffhöfe. Da gibt es den Wertstoffhof Leichlingen (Bremsen), die Wertstoffhöfe Burscheid (Hilgen und Heiligeneiche)den Wertstoffhof in Rhein-Berg, den Wertstoffhof Oberberg-Nord sowie den Wertstoffhof Oberberg-Süd . Neben der Abfallentsorgung bieten die RELOGA ihren Kunden zudem die Möglichkeit Komposterde und Blumenerde kaufen zu können – in 40 l-Säcken oder Holzprodukte wie Buchenscheite, Brennholz oder Holzpellets in 15 kg- Säcken zu erwerben. Darüber hinaus betreibt die RELOGA in der Region eine hohe Anzahl an Deponien, auf denen der restliche Müll landet, der nicht dem Recycling und Stoffstrommanagement zuzuführen ist. Zu den Deponien der RELOGA zählt u.A. die Erddeponie in Lüderich (Overrath), die Deponie in Großenscheidt (bei Hückeswagen), die Deponie in Nürmbrecht (Steinbruch Büschhof) und die Erddeponie Dümmlingshausen bei Gummersbach.

Beim Containerdienst der RELOGA kann man sich beim Container Mieten auch Mutterboden kaufen  oder sich Rindenmulch liefern lassen.

Der RELOGA Containerdienst ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und garantiert ihren Kunden eine professionelle und sichere Beseitigung selbst gefährlicher Abfälle wie Asbest und Mineralfaserabfällen samt Erstellung eines Entsorgungsnachweises. Aus einem Abfallvolumen von jährlich rund 1,2 Millionen Tonnen werden wichtige Wertstoffe zurückgewonnen. Neben der Entsorgung der Abfälle ist das Stoffstrom Management ein wichtiges Arbeitsfeld der RELOGA-Unternehmensgruppe.

Kontakt

RELOGA GmbH
Braunswerth 1-3
51766 Engelskirchen

Betriebsstätte Leverkusen:
Robert-Blum-Straße 8
51373 Leverkusen

Telefon: 0800 600 2003
Web: https://www.reloga.de
E-Mail: info@reloga.de

FOLLOW

https://de-de.facebook.com/RELOGA.GmbH

Google AdWords & SEO Agentur – da Agency

Der Beitrag Wertstoffhöfe Rhein-Berg und Lindlar-Leppe schließen Freitag früher erschien zuerst auf da Agency – Webdesign & SEO, Köln.